Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und bin daher nicht an Kassentarife gebunden. In meiner Tarifgestaltung muss ich die im Vergleich zu einem Kassenarzt anderen wirtschaftlichen Bedingungen berücksichtigen, insbesondere den großzügigeren zeitlichen Rahmen pro Patient/Patientin.
Höhe des Honorars
Die Höhe des Honorars bemisst sich in erster Linie nach dem Zeitaufwand (Untersuchung, Befunderstellung) und beträgt 90 Euro pro angefangene Viertelstunde.
Bezahlung und Rückerstattung
Da ich meine Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen kann (Ausnahme: KFA Graz), erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie vorab selbst bezahlen müssen.
Diese kann nach erfolgter Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden (wir übernehmen das auf Wunsch für Sie).
Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse und den erbrachten Leistungspositionen ab. Allgemein gilt, dass die BVAEB und SVS 80% des Kassentarifs rückerstatten, bei der ÖGK ist dieser Anteil meist geringer. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich zwar bei der Honorarnotenerstellung darum bemüht bin, für Sie eine optimale Rückerstattung möglich zu machen, dass aber die tatsächliche Höhe der Rückerstattung nicht in meinem Einflussbereich liegt!
Impressum / Rechtliche Hinweise