Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und bin daher nicht an Kassentarife gebunden. In meiner Tarifgestaltung muss ich die im Vergleich zu einem Kassenarzt anderen wirtschaftlichen Bedingungen berücksichtigen.
Höhe des Honorars
Als Orientierungswert kann für eine Erstordination ein Preis von 180-240 Euro gelten, abhängig vom tatsächlichen Zeit- und Untersuchungsaufwand. Für genauere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!
Bezahlung und Rückerstattung
Da ich meine Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen kann (Ausnahme: KFA Graz), erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mittels Karte oder Überweisung bezahlen (Barzahlung nicht möglich!).
Danach können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Bei Kartenzahlung übernehmen wir die Einreichung gerne für Sie.
Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse und den erbrachten Leistungspositionen ab. Allgemein gilt, dass die BVAEB und SVS 80% des Kassentarifs rückerstatten, bei der ÖGK ist dieser Anteil meist geringer. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger.
Impressum / Rechtliche Hinweise